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Die DGUV 112-191 beinhaltet die Regeln fĂŒr Sicherheit und Gesundheitsschutz, welche der Vermeidung von ArbeitsunfĂ€llen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dienen. Diese Regelungen finden Anwendung auf die Auswahl, Beschaffung, Bereitstellung und Benutzung von FuĂschutz
Sie tragen Sicherheitsschuhe, damit Ihre FĂŒĂe vor Ă€uĂeren EinflĂŒssen geschĂŒtzt sind.
Wenn Sie nun zusĂ€tzlich orthopĂ€dische Einlagen verordnet bekommen haben oder eine Ănderung am Sicherheitsschuh z. B. eine Schuherhöhung aufgrund einer BeinverkĂŒrzung benötigen, so dĂŒrfen nur noch baumustergeprĂŒfte und zertifizierte Materialien oder Systeme verwendet werden.
Es ist nicht zulĂ€ssig, einfach private Einlagen in Arbeitssicherheitsschuhe zu legen â es Ă€ndern sich dadurch die Eigenschaften Ihres Schuhes- der Schuh wĂ€re fĂŒr den Einsatz nicht mehr zugelassen und damit ist Ihr Unfallversicherungsschutz gefĂ€hrdet. Laut DGUV erlischt die besagte BaumusterprĂŒfung bereits bei kleinsten VerĂ€nderungen am Schuh. Bei einem Arbeitsunfall besteht dann die Gefahr einer Teilschuld.
Aktuell gilt, dass nur noch speziell gekennzeichnete Arbeitssicherheitsschuhe fĂŒr eine Einlagenversorgung oder orthopĂ€dische Schuhumbauten genutzt werden können. Bei diesen Schuhen bleibt trotz VerĂ€nderung die BaumusterprĂŒfung erhalten. Verschiedene Hersteller (z. B. Atlas, SchĂŒrr, Elten) haben solche Schuhe inzwischen in ihrem Programm. Zur Kennzeichnung verwenden die Hersteller hĂ€ufig den Zusatz DGUV 112-191 (ehemals BGR 191) in Form eines Logos und eine CE-Kennzeichnung. FĂŒr diese Sicherheitsschuhe sind wiederum nur zugelassene Einlagen- oder Schuhumbausysteme vorgeschrieben.
Der Arbeitgeber ist grundsĂ€tzlich fĂŒr die Bereitstellung der Sicherheitsschuhe verantwortlich. Er trĂ€gt in der Regel den Kostenanteil fĂŒr einen normalen Sicherheitsschuh.
OrthopĂ€dische Ănderungen an Sicherheitsschuhen oder Einlagenversorgungen, sind dem Bereich der beruflichen Rehabilitation zuzuordnen. Hier gelten besondere Regelungen der KostenĂŒbernahme.
KostentrÀger sind beispielsweise:
Wir haben uns in den letzten Jahren in dieses komplexe Thema eingearbeitet. FĂŒr uns hat es sich bewĂ€hrt, im Vorfeld die umfassenden Fragen zunĂ€chst persönlich zu besprechen.
Vereinbaren Sie daher am besten einen Termin und besuchen uns in unserem GeschÀft.
Wir beraten Sie hinsichtlichâŠ.
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Am Mittwoch, 21. Februar 2024, sind wir vormittags aufgrund von Arbeiten an der Telefonanlage
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